Interview mit der Hochbahn

Es ist ein Screenshot der ersten Seite der PDF Datei zum Interview zu sehen. Eine Skizze zeigt Constanze Salgues, die Pressesprecherin der Hochbahn.

Am 15.07. haben wir uns online zu
einem Interview mit Constanze Salgues getroffen. Constanze ist die Presse­sprecherin der Hochbahn und damit eine wichtige Ansprechpartnerin, wenn es um den öffentlichen Nahverkehr in Hamburg geht. Die Hochbahn ist ein Verkehrsun­ternehmen und für die U-Bahnen und einige inner­städtischen Buslinien zuständig. Wir hat­ten die Möglichkeit Fragen rund um das Thema Belästigung auf dem Heimweg zu stellen und haben die Informationen aus dem Interview zusammengefasst.

Das Interview kann alternativ im PDF Format als Broschüre heruntergeladen werden.


Die Pressesprecherin der Hochbahn ist als Skizze abgebildet.

Das Interview ist nicht wörtlich zitiert. Wir haben das Gespräch grob zusammengefasst und hier zusätzlich mit Schaubildern und Kommentaren versehen. Alle Kommentare, die nicht Teil des Gesprächs waren, sind durch kursive Schrift zu erkennen. Vor dem Interview wurden wir durch die Hochbahn schon mal mit einigen Links zu Informationen zum Thema versorgt. Diese sind hier einzusehen: Sicherheit und Dialog

Was ist denn eigentlich die Hochbahn?

//Können Sie in ein oder zwei Sätzen zusammenfassen, was die Hochbahn ist und wie mensch üblicherweise in den Kontakt mit der Hochbahn kommt?//

Ja gerne. Die Hochbahn ist das zweitgrösste Verkehrsunternehmen Deutschlands und in Hamburg der grösste Anbieter für öffentlichen Nahverkehr. Wir betreiben hier die 4 U-­Bahn Linien und den Grossteil der innenstädtischen Busslinien.

Wo beginnt eigentlich was?

//Wenn es um das Sicherheitskonzept geht, wo beginnt denn die Zuständigkeit der Hoch­ bahn und wo endet die der Polizei, des HVVs oder der DB?//

Der hvv ist der Hamburger Verkehrsbund und hat eine Art Regiefunktion über alle Ver­kehrsunternehmen, die im Verbundgebiet agieren. Aufgabe des hvv ist es in erster Linie zu gewährleisten, dass die Verkehrsleistungen gut orchestriert sind, das heisst der hvv kümmert sich um ein gemeinsames Tarif­ und Ticketsystem und schaut, dass Qualitäts­kriterien im Verbund definiert und eingehalten werden. Ein solches Kriterium ist zum Beispiel auch Sicherheit. So ist es im Verbund zum Beispiel ein Anliegen, dass es in Ver­kehrsunternehmen eine Sicherheitsinfrastruktur gibt, auf die Fahrgäste unterwegs zu­ rück greifen können, damit sie sich sicher fühlen. Die Ausgestaltung und die Organisation dieser obliegt dann aber den einzelnen Verkehrsunternehmen.

Eine Abbildung zeigt alle Verkehrsunternehmen, die über den hvv zusammengefasst sind. Der hvv umfasst hier ICEs, Regionalbahnen, S-Bahnen, die zur Deutschen Bahn gehören und die U-Bahnen, einige städtische Buslinien und Fähren, die zur Hochbahn gehören. Die Sicherheitsdienste, die auf die für die Gebiete des Nahverkehrs zuständig sind, sind die DB Sicherheit, die Polizei Hamburg, die Bundespolizei und die Hochbahnwache.

Der Nahverkehr in Hamburg ist durch mehrere Verkehrs­ unternehmen organisiert. 2 Dieser Verkehrsunternehmen sind die Deutsche Bahn und die Hochbahn. In den U-­Bahnen und den innerstädtischen Buslinien kümmert sich die Hochbahn­ wache um das Sicherheits­konzept, in den S­-Bahnen macht das die DB Sicherheit. Ausser­ halb der Fahrzeuge und Halte­ stellen ist die Polizei Hamburg zuständig. An einigen Halte­ stellen kann es daher passier­ en, dass alle 3 Institutionen zuständig sind.

Die Ordnungsbehörden sind übergeordnet für alle öffentlichen Flächen zuständig, die nicht im Hoheitsgebiet der Verkehrsunternehmen liegen. Im Fall der Hochbahn heisst das: Unsere Fahrzeuge und unsere Haltestellen sind unser Hoheitsgebiet, dort gilt unser Hausrecht. Das Hausrecht können wir auch selbstständig durchsetzen. Gleichzeitig arbeiten wir eng mit der Polizei zusammen und rufen sie beispielsweise in erforderlichen Fällen dazu. Das passiert zum Beispiel, wenn Personalien festgestellt werden müssen oder wenn es um Gewaltdelikte geht.

Um gemeinsam bestmöglich agieren zu können, wurde 2011 eine „Sicherheitspartner­schaft“ geschlossen. Das ist eine Vereinbarung zwischen der Hochbahn, der Hamburg­ er Polizei, der Bundespolizei und der DB Sicherheit. Sie umfasst u.a. ein gemeinsames Lagebild und die enge Zusammenarbeit beispielsweise im Rahmen von Grossveran­staltungen, wie dem Hafengeburtstag. Diese Partnerschaft wurde aufgebaut vor dem Hintergrund, dass es viele Haltestellen gibt, die sowohl von uns aber auch von der S-­Bahn angefahren werden und es da natürlich keinen Sinn macht in einer gefährlichen Situation zu sagen: Oh, das ist jetzt aber nicht mehr unsere Zuständigkeit, wir gehen wieder. Wenn es also zum Beispiel zu einem Handgemenge vor einer S­Bahn­Halte­ stelle kommt und Personal der Hochbahnwache anwesend ist, greifen wir da natürlich auch ein, obwohl es nicht unser Hoheitsgebiet ist. Dabei wird die Polizei allerdings in jedem Fall dazu geholt, da es eben nicht unser Hoheitsgebiet ist.

Eine Skizze zeigt die Silhouette des Hamburger Hauptbahnhofs, eine Bushaltestelle und eine S-Bahn.

//Wenn ich in der Bahn sitze und uniformierte Menschen sehe, sind das dann Hoch­ bahn­Angestellte?//


Wenn du in der U­-Bahn oder in einem Bus im innerstädtischen Bereich sitzt, dann han­delt es sich wahrscheinlich um Menschen der Hochbahn­Wache. Die Hochbahn­Wache ist der Sicherheits-­ und Prüfdienst der Hochbahn. Auf der Weste steht meistens drauf, ob es Menschen vom Sicherheitsdienst oder vom Prüfdienst sind. Der Sicherheitsdienst umfasst rund 260 Mitarbeiter*Innen und ist täglich im gesamten Netz unterwegs.

Was macht denn diese Hochbahnwache?

Die Leute vom Sicherheitsdienst sind auch für Service ­Leistungen da. Das heisst, wenn ich mal nicht weiss, wo ich hin muss, kann ich diese Menschen fragen. Aber eben auch wenn ich irgendwo eine Situation mitbekomme, die ich nicht einordnen kann oder mich nicht wohl fühle. Der Prüfdienst ist dafür da, um zu schauen, ob die Beförderungsbedingungen im System eingehalten werden. Das heisst, da geht es um Fahrkarten oder das Alkohol­ verbot in den Fahrzeugen und den Haltestellen.

Andere Verkehrsunternehmen wie die VHH, deren Busse in Teilen innerstädtisch, aber auch in Schleswig­Holstein fahren, haben ihren eigenen Prüf­ und Sicherheitsdienst. In den S-­Bahnen ist das die S­-Bahn Wache, bzw. die DB Sicherheit. Das sind die drei Sicher­heitsdienste, mit denen ich wahrscheinlich in Kontakt komme, wenn ich im hvv unterwegs bin.

//Ich habe auf der Internetseite gese­hen, dass es eine Ausbildung von 6 Monaten für die Hochbahnwache gibt, stimmt das für den Prüf­- und den Sicherheitsdienst oder sind das unter­ schiedliche Ausbildungen?//

Da gibt es tatsächlich Unterschiede, weil die Ausbildung zum Sicherheits­dienst nochmal andere Aspekte um­ fasst. Beide enthalten Ausbildungs­module hinsichtlich Deeskalation, Umgang und Selbstverteidigung etc. Die Ausbildung ist bei uns in 3 Module geteilt. Im ersten Modul erhält mensch die Ausbildung für den Fahrkarten­ Prüfdienst. Das ist eine praktische und theoretische Grundausbildung.

Da müssten 500 Stunden geleistet und eine Abschlussprüfung gemacht werden plus jährlich 75 Fortbildungsstunden. Deeskalation und Konfliktmanagement wird schon in der Grundausbildung behandelt, kann dann aber auch in den Fortbildungsstunden vertieft werden. Das zweite Modul ist dann die Ausbildung, die auf den Sicherheitsdienst hinführt und vertieft die Grundausbildung vor allem mit dem Fokus auf Sicherheit ­ in enger Ab­stimmung mit der Polizei. Das sind nochmal 500 Stunden mit Abschlussprüfung. Auch da gibt es einen theoretischen und einen praktischen Teil und auch hier sind 75 Stunden Fortbil­dung jährlich Pflicht. Modul 3 ist dann eine Zusatzausbildung, in der mensch sich dann zum Beispiel als Hundeführer*In, für die Teamleitung oder für die Auswertung von Videoüberwa­chung ausbilden lassen kann.

Nähere Informationen zur Ausbildung des Sich­erheits­ und des Prüfdienstes der Hochbahn­ wache gibt es hier: Ausbildung
Sollte ich das Gefühl haben, dass Angestellte der Hochbahn mich ungerecht oder übergriffig behandelt haben, kann ich mich bei der Hoch­ bahnwache über diese Mailadresse melden: info@hochbahn.de

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//Wissen Sie ob im zweiten Modul Menschen explizit ausgebildet werden für sexuali­sierte Gewalt oder den Umgang mit Situationen, in denen es zu Belästigungen gekommen ist?//
Grundsätzlich erfolgt im Rahmen der Ausbildung ein Überblick über verschiedene Gewaltdelikte: Da geht es sowohl um Drogen­ und Gewaltdelikte, als auch um sex­uelle Übergriffe. Das heisst, eine Sensibilisierung zum Umgang mit Personen, die gerade Gewalt oder einen sexuellen Übergriff erfahren haben, gehört dazu.

//Ist auch Rassismus und andere Formen der Diskriminierung ein Thema in der Aus­bildung?//
Ja, auch diese Aspekte werden im Rahmen der Ausbildung thematisiert. Auch wir werden mit Vorwürfen zu Rassismus und rassistischen Übergriffe konfrontiert. Faktisch leben wir leider in einer Welt, in der Rassismus eine Rolle spielt, das ist schlichtweg so. So kommt es auch vor, dass die Hochbahn­Wache dem Vorwurf ausgesetzt ist, rassistisch motivierte Kontrollen durchzuführen. Für uns als Unternehmen ist klar, dass rassis­tisches Verhalten innerhalb der eigenen Reihen nicht toleriert wird. Werden derartige Vorfälle gemeldet, wird diesen umgehend nachgegangen: Was war die Situation? Hatte das Verhalten einen rassistischen Hintergrund? Wie setzen wir uns damit kritisch aus­ einander? Wir sind als Unternehmen so divers wie die Gesellschaft in Hamburg. Bei der Hochbahn arbeiten Menschen aus 67 Nationen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen. Natürlich heisst das nicht, dass jede Person, die bei der Hochbahn­Wache arbeitet gegenüber allen Themen zwangsläufig offen ist. Klar ist aber allen Mitarbeitenden, dass Toleranz als Wert zum Kern der Hochbahn gehört. Und dies wird der Ausbild­ung selbstverständlich auch vermittelt. Aber auch andere Aspekte kommen hinzu, wie der Umgang mit sprachlichen Barrieren. So wird darauf geachtet, dass Teams auch mehrsprachig zusammen gestellt sind. Um das zusammen zufassen: rassistische Über­ griffe oder andere Diskriminierungen, bspw. gegen Menschen mit Behinderungen, sind ein wichtiges Themenfeld und werden als solche in der Ausbildung behandelt.

Was mache ich in Gewaltsituationen?

An jeder U­-Bahn Haltestelle befindet sich eine Säule, über die mensch Kontakt mit An­ gestellten der Hochbahnwache aufnehmen kann. Der Info Knopf verbindet mit der Leitstelle und kann genutzt werden, um Informationen über Fahrpläne, Barrierefreiheit oder ähnli­ches zu erhalten. Der SOS Knopf sorgt dafür, dass Mitarbeitende der Leitstelle direkt per Kamera zugeschaltet werden und informiert werden, dass es sich um eine Gefahrensitua­tion handelt. Medizinische Notfälle oder Personen auf dem Gleis sind zum Beispiel Gründe um diesen Knopf zu betätigen. An den Türen jeder U-­Bahn befindet sich zudem ein Notfall Knopf, der nach einmaligem Drücken eine Verbindung zur Fahrenden Person herstellt.

//Wenn ich in einer Bahn fahre und etwas beobachte oder ich werde selbst belästigt, wo kann ich dann genau Hilfe bekommen? Auf ihrer Webseite erwähnen Sie SOS­ Knöpfe und ähnliche Angebote. In welchen Fällen darf ich so etwas nutzen? Steht das unter Strafe, wenn ich das nutze und sich am Ende rausstellt, dass das gar nicht nötig war?//

Grundsätzlich steht ein Notruf natürlich nicht unter Strafe. Die beiden Knöpfe sind eben genau für Situationen da, in denen ich mich unsicher fühle. Sollte ich mich belästigt fühlen oder eine Belästigung mitbekommen und das Gefühl haben, ich brauche gerade Unterstützung, kann ich diese Angebote selbstverständlich jederzeit nutzen. Das gilt auch, wenn ich zum Beispiel unter einer Angststörung oder Ähnlichem leide und deshalb Unterstützung in einer Situation benötige. In solchen Fällen wird da natürlich nichts verfolgt, das wäre ja völlig daneben.

Die Tür einer U-Bahn ist skizzenhaft dargestellt. An jedem Türrahmen befindet sich eine Notbremse und darunter ein Notrufknopf. In der Mitte der Tür befinden sich Knöpfe zum öffnen und an einigen Türen ist ein Schachbrettmuster angebracht, das zeigt, dass der Einstieg hier barrierefrei ist.

Wenn mensch dagegen einfach einen im Tee hat und es lustig findet beispielsweise die Notbremse zu betätigen, dann wird das natürlich geahndet. Wenn sich jemensch tatsächlich aber einfach unsicher fühlt und eine Situation nicht einordnen kann, stehen die Angebote immer zur Verfügung.
An Haltestellen gibt es ausserdem auch die Unterscheidung zwischen Info­Knopf und Notruf­Knopf. Wenn ich Abends alleine am Bahnsteig stehe und ich ein mulmiges Gefühl habe, gibt es zum Beispiel die Möglichkeit einfach die Info­Säule zu betätigen und die Person in der Leitstelle zu fragen, ob sie so lange dran bleiben kann, bis die nächste Bahn einfährt.

//Kommt denn immer sofort die Polizei mit dazu, wenn ich die Hochbahnwache dazu hole? Muss die Hochbahnwache jede Situation an die Polizei weiterleiten?//


Wenn es um Straftaten geht, dann ja. Wenn aber beispielsweise eine angegriffene Person selbst die Hochbahn­Wache ruft und sagt: Ich möchte diesen Menschen nicht anzeigen, kann mensch das auf jeden Fall be­ sprechen. Es gibt aber auch einfach Straftaten, die anzeigepflichtig sind, ab einem bes­timmten Punkt müssen wir die Polizei hinzu holen.

Es ist generell immer möglich über die Info­ bzw. Notrufsäulen dazu zurufen Hilfe anzufragen. Gerade wenn ich eine Situation nicht einschätzen kann und niemensch direkt in Gefahr ist, kann es ja auch schon reichen bei der nächsten Haltestelle auszusteigen und die Notrufknöpfe an der Haltestelle zu betätigen.

Dann weiß die Leitstelle bescheid und kann dementsprechend beispielsweise eine Streife der Hochbahn­Wache schicken. Dabei ist die Hilfesuchende Person vor allem geschützt, denn unter Umständen möchte mensch ja auch nicht, dass gegebenenfalls aggressive Menschen in der Bahn mitkriegen, dass die Hochbahn­Wache gerufen wird. Sollte sich dann herausstellen, dass es doch eine Situation war, die das Eingreifen der Polizei oder Feuerwehr bedarf, haben wir in der Leitstelle eine Art rotes Telefon, das eine Standleitung zu beidem darstellt. Deshalb können Fahrgäste prinzipiell auch bei Gewalttaten nichts falsch machen, wenn sie die Notrufeinrichtungen der Hochbahn nutzen, statt die Polizei oder die Feuerwehr zu rufen.

Wen kann ich anrufen, wenn ich weder Polizei, noch Hochbahnwache dazu rufen will?

Heimwegtelefon: 030 12074182
Hier können Menschen anrufen, die sich auf dem Heimweg akut unwohl fühlen. Die Person am anderen Ende der Leitung unterhält sich dann mit Anrufenden, bis das Zuhause erreicht ist. Leider ist das Heimwegtelefon zur Zeit noch an Öffnungszeiten gebunden:
Sonntag bis Donnerstag: 20­-24 Uhr, Freitag bis Samstag 20­-3 Uhr

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016
Diese Nummer ist rund um die Uhr erreichbar und kann entweder im akuten Hilfsbedarf beratend zu Seite stehen oder an andere Organisationen weiterleiten. Ein Anruf ist kostenlos und kann in vielen verschiedenen Sprachen gehalten werden.

Hilfetelefon Gewalt an Männern 0800 123 9900
Diese Nummer berät Männer und deren Angehörige, die von Gewalt betroffen sind. Die Öffnungszeiten sind hier:
Montag bis Donnerstag: 8­-13 Uhr und 15­-20 Uhr, Freitag 8-­15 Uhr

Telefonseelsorge und Suizid Prävention: 0800 1110111
Ein Anruf ist kostenlos und rund um die Uhr möglich.

Das sind nur ein paar Beispiele für Nummern, die in diesen speziellen Fällen beratend für Be­troffene oder Zeug*Innen bereit stehen können. Unter Umständen kann es auch hilfreich sein diese Nummern an eine betroffene Person weiter zu geben. Das Wichige ist aber immer auch die Wünsche der Betroffenen Person zu wahren. Wenn jemensch im Nachgang einer Belästigungssituation keine Hilfe haben möchte, dann ist das so! Mehr zu Notfallkontakten für unterwegs hier.

Aber was wenn ich etwas anzeigen will?

//Wenn ich unterwegs die Polizei rufen möchte, weil ich zum Beispiel akut sexuell belästigt werde und das anzeigen möchte, kann die Polizei dann während des Tele­fonats schon auf Kameras in den Bahnen oder den Haltestellen zugreifen?//
Das können nur die Leitstellen, deswegen kann es hilfreich sein in den Anlagen der Hochbahn auch die bestehenden Notrufeinrichtungen zu nutzen. So kann sich die Leitstelle auf Kameras aufschalten, sich einen direkten Überblick über die Lage verschaffen und erforderliche Hilfe in Form von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei anfordern. Die Sicherung von Videomaterial kann hingegen ausschließlich durch die Ordnungsbehörden angefordert werden. Ein Zugriff auf bestehendes Material ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wenn jemensch also im Fall einer Straftat auf Anlagen der Hochbahn die Polizei ruft, wird bei der Hochbahn­Wache die Sicherung von Aufnahmen beantragt. Was live in Fahrzeugen geschieht, kann auss­chließlich im Falle eines Notrufes durch das Leitstellen Personal gesehen werden.

Was wird denn da alles aufgezeichnet?

//Das heisst in den Bussen, Bahnen und Haltestellen kann Videomaterial aufgezeichnet und gespeichert werden?//
Die Datenträger der Kameras von Fahrzeugen und Haltestellen werden nach 24 Stunden gelöscht, sofern keine Vorfälle gemeldet werden. Aus Datenschutzgründen dürfen die nicht länger gespeichert werden. Das ist wichtig im Kopf zu behalten, wenn jemensch etwas beobachtet und im Nachgang feststellt, dass das eine Situation war, die die ­Person eigentlich hätte melden wollen. Gerade wenn jemensch selbst in einer unan­genehmen Situation von Belästigung betroffen war und vielleicht vor Ort gar nicht sofort in der Lage war darauf zu reagieren.

 //Da Sie Zugriff auf Kameras am Bahnsteig und in den Bahnen haben, verfolgen Sie dann auch Dinge, die Sie zufällig beobachten?//
Die Leitstelle hat Monitore, auf denen sie grössere Haltestellen-Knotenpunkte ein­sehen können. Das sind solche, an denen es ein höheres Fahrgastaufkommen gibt oder an denen es häufiger zu Vorfällen kommt. beispielsweise durch feiernde Menschen. St. Pauli ist zum Beispiel eine solche Haltestelle. Wenn dabei eine grössere Aus­einandersetzung  festgestellt wird oder eine Person so scheint, als ob sie dringend Hilfe braucht, wird sofort geklärt, ob die Hochbahn-Wache eine Steife vor Ort hat. Wenn die nicht innerhalb von wenigen Minuten dort sein kann, wird je nach Lage auch die Polizei informiert.

//Wenn ich jetzt in einer fahrenden Bahn belästigt werde und ich rufe die Polizei, hält diese Bahn dann an? Muss ich oder sollte ich mit aussteigen? Wird mir empfohlen auszusteigen? Was passiert dann?//
Der Zug wird -sofern möglich- immer in die nächste Haltestelle einfahren, damit je nach Lage sicher evakuiert werden kann und entsprechende Hilfe auch freien Zugriff hat. In solchen Situationen ist es immer hilfreich das Fahrpersonal via Sprechstelle an den Türen zu informieren. Das Fahrpersonal sieht nämlich aus welchem Wagen sich gemeldet wird und kann über die Leitstelle dann direkt Unterstützung anfordern, welche daraufhin am nächsten Bahnsteig gezielt zusteigen kann. Wenn die Polizei gerufen wird, passiert das im Umkehrschluss auch, dann muss aber zunächst festgestellt werden, an welcher Haltestelle die Bahn einfährt und um welchen Wagen es sich handelt. In der Regel wird Polizei und Hochbahnwache alles weitere auf dem Bahnsteig klären, sodass die Bahn danach weiter fahren kann.

Weitere Informationen zu Notrufeinrichungen der Hochbahnwache und des HVV und zu dem, was Kameras in U-Bahnen so aufzeichnen, gibt es unter diesen Links:
Notrufsäule Hilfe holen Regeln Barrierefreiheit Sicherheit

//Wenn ich belästigt wurde und das vielleicht sogar angezeigt habe, kann es dann Hausverbote oder ähnliches für die Person geben, damit ich der Person nicht mehr begegnen muss in der Bahn? Ist das üblich?//
Das ist grundsätzlich möglich, weil wir als Hochbahn das Hausrecht haben und damit Menschen den Anlagen verweisen können. Realistischerweise muss mensch aber dazu sagen, dass die Durchsetzung eines Hausverbotes bei einem offenen System natürlich schwierig ist. Wir haben 93 Haltestellen und über 1 400 Bushaltestellen. 

Ein Hausverbot kann aber vor allem in einer akuten Situation eine Massnahme sein, die auch angewandt wird. Wenn eine Person eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellt, ist es üblich diese, für den Moment, der Anlage zu verweisen.

Was wird es Neues geben von der Hochbahn?

//Sind momentan Dinge geplant, die zum Sicherheitskonzept dazu gehören? Kampagnen, Neuerungen? Eine App?//
Der Personalstamm wird entsprechend des Fahrgastaufkommens laufend überprüft und angepasst. Wir versuchen ausserdem in regelmässigen Abständen über verschiedene Kanäle auf Sicherheitseinrichtungen hinzuweisen. Das machen wir zum Beispiel durch das Fahrgast Fernsehen und soziale Medien. Vor der Pandemie gab es etwa alle 2 Jahre Aktionstage, an denen die Hochbahn-Wache zusammen mit Promotor*innen Menschen über die Sicherheitseinrichtungen informiert hat. Da durften Menschen auch mal die Rufsäule betätigen und so einen Einblick bekommen, wie das funktioniert. 

Gleichzeitig schauen wir auch, welche neuen Services hilfreich sein könnten und prüfen, was in welchem Zeitrahmen möglich ist. Wir erhalten zum Beispiel immer mal ­wieder­ Feedback dazu, dass Menschen sich eine Art Notruf via hvv App wünschen, um die Hemmschwelle zum Melden gefährlicher Situationen zu senken. Hintergrund für diesen Wunsch ist die Sorge, dass Menschen, vor denen eine Person Angst hat, die Betätigung von Sprechstelle oder Nothalt mitbekommen könnten. 

Wir unterstützen aber auch externe Kampagnen, wie zum Beispiel die Informationskampagne „Keine Gewalt gegen Frauen“ sowie verschiedene Kampagnen gegen Gewalt gegen marginalisierte Gruppen. Denn wir sind uns bewusst darüber, dass es in einer Belästigungs­situation eigentlich am wichtigsten ist, wenn andere Fahrgäste aufmerksam sind und Hilfe auslösen. Denn das Personal der Hochbahnwache ist nicht immer überall vor Ort. Dass andere Menschen sich mitteilen, kann aber halt nur passieren, wenn eine Belästigungssituation auch als solche erkannt und eingeschätzt wird.

Wohin mit meiner Beschwerde?

//Wenn ich das Gefühl habe die Hochbahn Angestellten waren mir oder anderen Fahrgästen gegenüber übergriffig, gibt es eine Stelle an die ich mich wenden kann?//

Es gibt einen Kundendialog bei der Hochbahn, der ist zu erreichen über:

info@Hochbahn.de
040/32 88-27 23

Alle Mails und Anrufe, die dort eingehen werden gesichtet und priorisiert und dann an die passenden Stellen weitergeleitet. In einer solchen Mail ist es wichtig zu beschreiben, wann und wo sich ein Vorfall ereignet hat, was genau die Situation war und wer alles beteiligt war. Jeder Beschwerde wird bei der Hochbahn gewissenhaft nachge­gangen und es folgt immer auch eine Stellungnahme.

Möchten Sie noch etwas loswerden?

//Möchten Sie noch etwas zum Thema sagen?//
Ja gerne. Ich möchte an der Stelle gern nochmal persönlich betonen, dass kein Mensch eine Einladung bietet belästigend kontaktiert zu werden, egal wie diese Person angezogen ist oder aussieht. Wir möchten uns auch weiterhin Themen wie Stigmata, die auf Betroffenen lasten und Phänomene wie der Täter-Opfer-Umkehr widmen. Daher stützen wir auch externe Informationskampagnen. Uns ist bewusst, das FLINTA vielfach Gewalt ausgesetzt sind und dass Inter­sektionalität hierbei betrachtet werden muss. Hier braucht es Aufklärung und Aufmerksamkeit, die wir gern unterstützen. 

Das Logo der Hochbahnwache besteht aus einem Kreis mit drei Sternen und der Silhouette einer Burg mit drei Türmen. Durch die Burg ist das Logo dem Landeswappen der Stadt Hamburg ähnlich.

Zum Zweiten würde ich gerne nochmal einen Appell aussprechen. Wenn Menschen sich unwohl fühlen, sollte sich niemensch scheuen, die Sicherheitseinrichtungen der Hochbahn zu nutzen, auch wenn mensch sich nicht sicher ist. Es ist sehr verständlich da ­Hemmungen zu haben und eventuell auch die Angst selbst Gewalt zu erfahren. Gerade um solche Situationen sicher zu de-eskalieren wird das Personal der Hochbahn ausge­bildet und hilft jederzeit weiter.